Was sind Wartesemester, wie wirken sie sich auf die Zulassung aus und welche Rolle spielen sie heute noch? Hier finden Sie verständlich erklärte Informationen und aktuelle Entwicklungen im Überblick.


Was ist ein Wartesemester?
Wartesemester spielen eine besondere Rolle im deutschen Hochschulsystem. Sie gelten als formaler Mechanismus, um Studienbewerber:innen auch bei einem begrenzten Angebot an Studienplätzen eine faire Chance auf Zulassung zu ermöglichen. Der Begriff taucht häufig im Zusammenhang mit stark nachgefragten Studiengängen auf, bei denen der sogenannte Numerus Clausus (NC) gilt. Gerade in Fächern wie Medizin, Psychologie oder Jura stellt die Wartezeitregelung eine lang etablierte Option dar, um trotz mäßigem Abiturdurchschnitt einen Studienplatz zu erhalten.
Obwohl das Gewicht der Wartesemester im Zuge von Reformen abgenommen hat – insbesondere durch die Abschaffung der eigenständigen Wartezeitquote in zentralen Vergabeverfahren seit dem Wintersemester 2020/21 –, ist der Begriff nach wie vor präsent. Viele Studieninteressierte richten ihre Bewerbungsstrategie gezielt daran aus. Wartesemester sind daher nicht nur eine rechnerische Größe, sondern auch Ausdruck individueller Studienwahlprozesse, gesellschaftlicher Gerechtigkeitsfragen und politischer Steuerungsinstrumente im Bildungsbereich.
Definition
Ein Wartesemester ist ein Halbjahr, in dem eine Person nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Wartesemester werden bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt und dienten lange als Ausgleichskriterium bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Detaillierte Definition
Ein Wartesemester bezeichnet im Hochschulkontext ein Halbjahr, in dem eine Person nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Es handelt sich also um Semester, in denen trotz Studierfähigkeit kein Studium aufgenommen wurde. Wartesemester werden im Rahmen der Studienplatzvergabe berücksichtigt, insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Sie galten lange Zeit als ein alternatives Auswahlkriterium neben dem Notendurchschnitt (Abiturdurchschnitt) und ermöglichten so eine zusätzliche Zugangschance zum Studium. Auch wenn ihre direkte Bedeutung abgenommen hat, werden sie in verschiedenen Auswahlverfahren weiterhin einbezogen – teils ergänzend zum Ergebnis in Auswahltests oder beruflichen Qualifikationen.
Erweiterte Definitionen und Varianten
Wartesemester dürfen nicht mit dem Begriff „Freisemester“ oder einer bewussten „Auszeit“ verwechselt werden. Während Wartesemester administrativ gezählt werden, sofern keine Immatrikulation erfolgt, sind Freisemester (z. B. Urlaubssemester) innerhalb eines bestehenden Studiums möglich. In manchen Bundesländern oder bei einzelnen Hochschulverfahren werden Wartesemester im Auswahlverfahren differenziert gewertet – z. B. in Kombination mit Berufserfahrung oder einem besonderen Testverfahren. Eine Variante ist das sogenannte „Punkteverfahren“, bei dem Wartesemester anteilig in ein Bewertungssystem einfließen. Auch Bewerber:innen mit beruflicher Qualifikation können über wartesemesterähnliche Kategorien berücksichtigt werden.
Bedeutung im Hochschulsystem
Die zentrale Bedeutung von Wartesemestern lag jahrzehntelang in ihrer Funktion als Ausgleichsmechanismus: Wer keinen Studienplatz aufgrund eines hohen NCs bekam, konnte durch Wartesemester dennoch auf lange Sicht einen Zugang erhalten. Dies wurde vielfach als Instrument der Chancengleichheit verstanden – jedoch auch kritisch gesehen, da besonders lange Wartezeiten (z. B. über 7 Jahre in Medizin) als unzumutbar galten. Mit der Reform der Vergabeverfahren 2020/21 entfiel die separate Wartezeitquote, was ihre formale Bedeutung einschränkte. Dennoch finden Wartesemester weiterhin in verschiedenen hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH) oder als Zusatzkriterium Berücksichtigung.
Etymologie und Ursprung
Der Begriff „Wartesemester“ setzt sich aus den Wörtern „warten“ und „Semester“ zusammen. Ein Semester ist eine sechsmonatige akademische Zeiteinheit, in der Regel Frühjahrs- oder Herbsthalbjahr. Der Terminus ist eine rein verwaltungstechnische Wortschöpfung, die sich im Laufe der 1970er-Jahre im Zuge der zunehmenden Überlastung einzelner Studiengänge im deutschen Bildungssystem etablierte. Mit steigendem Andrang auf Hochschulen – vor allem auf medizinische und sozialwissenschaftliche Studiengänge – wurde ein Verfahren nötig, um geregelte Zugänge zu ermöglichen. Die Wartesemesterregelung stellte dabei einen Kompromiss zwischen Leistungsprinzip und sozialer Fairness dar.
Berechnung und Wirkung von Wartesemestern
Die Berechnung von Wartesemestern erfolgt grundsätzlich wie folgt: Gezählt werden alle Halbjahre (Semester), in denen nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule erfolgt ist. Wartesemester können durch Ausbildung, Berufstätigkeit, Freiwilligendienste oder andere Tätigkeiten „angesammelt“ werden, solange keine Einschreibung erfolgt.
Formel:
Wartesemester = Anzahl der Semester nach Abitur ohne Immatrikulation
Auswirkung auf die Zulassungschancen und den NC
Zwar gibt es seit 2020/21 keine eigenständige Wartezeitquote mehr im zentralen Vergabeverfahren (z. B. bei Hochschulstart), doch viele Hochschulen berücksichtigen Wartesemester im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Dabei fließen Wartesemester als Bonuspunkte in ein gewichtetes Punktesystem ein, das zusätzlich zum Abiturdurchschnitt berücksichtigt wird.
Beispielhafte Formel:
Gesamtpunktzahl = (Abiturnote in Punkten × Gewichtung) + (Wartesemester × Bonuspunkte)
Beispielhafte Werte:
- Abiturnote (umgerechnet auf Punkteskala von 0–30)
- Je Wartesemester: +0,1 bis +0,3 Punkte (hochschulabhängig)
- Maximal anrechenbare Wartesemester: häufig 7 bis 8
Beispielrechnung:
- Abiturnote: 2,4 → 24 Punkte
- 4 Wartesemester → 4 × 0,2 = 0,8 Bonuspunkte
- Gesamt: 24 + 0,8 = 24,8 Punkte im Auswahlverfahren
Je nach Hochschule und Studiengang kann diese Punktzahl über den Grenzwert zur Zulassung entscheiden.

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Wartesemester im Netzwerk der Hochschulzugangsverfahren
Wartesemester stehen selten für sich allein – sie sind Teil eines größeren Geflechts an Begriffen und Mechanismen rund um die Studienplatzvergabe. Um die Rolle und Bedeutung von Wartesemestern besser zu verstehen, ist es hilfreich, sie in Beziehung zu verwandten Konzepten zu setzen. Dazu gehören insbesondere Auswahlkriterien wie der Numerus Clausus (NC), verschiedene Verfahren der Studienplatzvergabe sowie strukturelle Begriffe wie die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Auch alternative oder ergänzende Verfahren wie das Losverfahren oder das AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) wirken sich darauf aus, wie Wartesemester in der Praxis bewertet werden. Die folgenden Begriffe bilden das unmittelbare Umfeld, in dem sich Wartesemester inhaltlich verorten lassen.

Der Numerus Clausus (lat. „geschlossene Anzahl“) ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge mit begrenzter Platzkapazität. Der NC ergibt sich jedes Semester neu aus Angebot und Nachfrage: Nur Bewerber:innen mit einem bestimmten Notendurchschnitt oder mit entsprechenden Zusatzpunkten (z. B. durch Wartesemester) erhalten einen Platz. Wartesemester wirken sich insofern auf den NC aus, als sie – je nach Hochschule – Punkte zur Gesamtbewertung beitragen, wodurch auch Bewerber:innen mit schlechterem Abiturschnitt zugelassen werden können. Der NC ist damit eng mit dem Konzept der Wartesemester verknüpft.
Das AdH ist ein zentrales Vergabeverfahren, bei dem die Hochschulen selbst festlegen, welche Kriterien sie bei der Auswahl von Bewerber:innen anlegen. Neben der Abiturnote können z. B. Testergebnisse (wie der TMS), berufliche Qualifikationen, Motivationsschreiben oder Wartesemester einfließen. Die Gewichtung erfolgt dabei individuell pro Hochschule und Studiengang. Wartesemester werden hier häufig in einem Punktesystem angerechnet – etwa mit 0,1 bis 0,3 Punkten pro Semester. Seit der Reform des Vergaberechts im Jahr 2020 ersetzt das AdH zunehmend die klassische Wartesemesterquote.
Hochschulstart ist die zentrale Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung. Sie koordiniert die Bewerbung und Zulassung zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (insbesondere Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin). Über die Plattform werden auch Wartesemester erfasst und geprüft, insbesondere im Rahmen der AdH-Verfahren. Die frühere „Wartezeitquote“ wurde 2020 durch ein mehrstufiges Auswahlmodell ersetzt. Wartesemester sind dort nicht mehr ausschlaggebend für eine feste Quote, können aber als Auswahlkriterium berücksichtigt werden, wenn die Hochschule dies vorsieht.
Das Losverfahren greift in der Regel dann, wenn nach Abschluss aller regulären Vergabeverfahren Studienplätze unbesetzt bleiben. Dabei entscheidet der Zufall, nicht die Leistung. Wartesemester spielen hier keine direkte Rolle, da alle Bewerber:innen unabhängig von Note oder Wartezeit dieselbe Chance auf einen Studienplatz haben. Trotzdem nutzen viele Langzeitbewerber:innen das Losverfahren als ergänzende Möglichkeit – insbesondere dann, wenn alle anderen Kriterien sie dauerhaft ausschließen.
Die Hochschulzugangsberechtigung ist die formale Voraussetzung, um sich für ein Studium in Deutschland bewerben zu können. In den meisten Fällen ist dies das Abitur, es können aber auch Fachabitur, berufliche Qualifikationen oder internationale Abschlüsse anerkannt werden. Der Zeitpunkt des Erwerbs der HZB ist entscheidend für die Zählung der Wartesemester: Erst ab diesem Datum beginnt die Wartezeit zu laufen, sofern keine Immatrikulation an einer Hochschule erfolgt. Ohne HZB ist keine Wartezeit anrechenbar.
Wartesemester im internationalen Vergleich
Das Konzept der Wartesemester ist weitgehend spezifisch für das deutsche Hochschulzulassungssystem. Während andere Länder ebenfalls Verfahren zur Studienplatzvergabe bei hoher Nachfrage haben, wird Wartezeit dort nicht formell als Auswahlkriterium gewertet – oder nur in sehr begrenztem Rahmen. Stattdessen dominieren leistungsbasierte Tests, punktesystematische Verfahren oder ganzheitliche Bewerbungsansätze.

In Ländern wie Frankreich oder Italien sind zentrale Aufnahmeprüfungen das Hauptauswahlkriterium für Studiengänge mit beschränkter Kapazität – vor allem im Gesundheitsbereich:
- Frankreich: Der Zugang zu Medizin erfolgt über das Auswahlverfahren concours PACES (heute: PASS/LICENCE). Es gibt Wiederholungsmöglichkeiten, aber keine Anrechnung von Wartezeit.
- Italien: Ein zentrales Auswahlverfahren (z. B. Test di Medicina) regelt die Zulassung. Wiederholung ist möglich, eine systematische Wartezeitregelung gibt es nicht.
Fazit: Es zählt der aktuelle Leistungsstand – nicht die Dauer der Wartezeit.
Im Vereinigten Königreich erfolgt die Bewerbung über das zentrale System UCAS. Relevante Kriterien sind:
- Abschlussnoten (A-Levels)
- Motivationsschreiben
- Lehrerempfehlungen
- ggf. zusätzliche Tests (z. B. BMAT, LNAT)
Wartesemester gibt es nicht, allerdings werden „Gap Years“ – z. B. für Freiwilligendienste – individuell berücksichtigt, wenn sie sinnvoll begründet werden.
Fazit: Lückenjahre sind möglich und akzeptiert, aber keine formale Wartezeitregelung.
Ein Sonderfall ist Schweden, wo Studienplätze über ein Punktesystem vergeben werden. Neben Schulnoten und Tests spielt auch die Zeit seit Erwerb der Hochschulreife eine Rolle:
- Im Rahmen der sogenannten „tidskvot“ („Zeitquote“) wird die Anzahl der Jahre seit Schulabschluss berücksichtigt.
- Damit existiert eine wartesemesterähnliche Regelung, jedoch in weniger starrer Form.
Fazit: Schweden ist eines der wenigen Länder mit einem annähernd vergleichbaren Modell.
In den USA erfolgt die Studienplatzvergabe dezentral durch die Universitäten selbst. Hauptkriterien sind:
- High School GPA (Notenschnitt)
- SAT/ACT-Ergebnisse
- Empfehlungsschreiben
- Engagement & außerschulische Aktivitäten
Wartezeiten oder Wartesemester sind kein offizieller Bestandteil des Auswahlverfahrens. „Time off“ nach dem Abschluss wird individuell bewertet, z. B. durch Essays.
Fazit: Die individuelle Story zählt – formalisierte Wartesemester spielen keine Rolle.

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Wartesemester FAQs
artesemester werfen bei vielen Studieninteressierten praktische und rechtliche Fragen auf. Wie viele Wartesemester sind notwendig? Was zählt überhaupt als Wartezeit? Wie werden sie berechnet und welche Alternativen gibt es? In diesem Abschnitt werden die 10 häufigsten Fragen kompakt und verständlich beantwortet – ideal für alle, die sich schnell einen fundierten Überblick verschaffen möchten. Die Antworten orientieren sich an den aktuell geltenden Regelungen im deutschen Hochschulzugangssystem (Stand: 2025).
Was ist ein Wartesemester?
Ein Wartesemester ist ein Halbjahr, in dem man nach dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Es wird bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge berücksichtigt.
Zählen freiwillige Dienste als Wartesemester?
Ja. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Wehrdienst zählen als Wartezeit, sofern man währenddessen nicht eingeschrieben ist.
Gelten Ausbildungen als Wartezeit?
Ja, eine Berufsausbildung zählt als Wartezeit – aber nur, wenn parallel kein Studium aufgenommen wurde.
Gibt es eine Obergrenze für Wartesemester?
Oft werden maximal 7 oder 8 Wartesemester im Auswahlverfahren berücksichtigt. Alles darüber hinaus bringt in der Regel keine weiteren Vorteile.
Welche Alternativen zu Wartesemestern gibt es?
Alternativen sind z. B. Eignungstests (TMS, BaPsy), Auswahlgespräche, Berufserfahrung oder Studienplatzklagen. Auch Auslandsstudiengänge können eine Option sein.
Wird ein Studienabbruch als Wartezeit gewertet?
Nein. Sobald eine Immatrikulation erfolgt, unterbricht oder beendet das die Wartezeitzählung – selbst bei einem späteren Abbruch.
Wie viele Wartesemester brauche ich für Medizin?
Seit der Reform 2020 gibt es keine feste Wartezeitquote mehr. Wartesemester können im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) als Bonuspunkte angerechnet werden, reichen aber allein meist nicht mehr aus.
Wie werden Wartesemester genau berechnet?
Gezählt werden alle Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen keine Einschreibung an einer Hochschule erfolgte. Pro Halbjahr ein Wartesemester.
Was hat sich an der Wartesemesterregelung geändert?
Seit dem Wintersemester 2020/21 gibt es keine eigenständige Wartezeitquote mehr. Wartesemester werden nur noch als optionales Kriterium im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt.
Kann man sich Wartesemester „sparen“ oder beschleunigen?
Nein. Wartesemester sind real vergangene Semester. Es gibt keine Möglichkeit, sie zu verkürzen oder vorzeitig anzurechnen.
Fazit
Wartesemester sind ein zentraler Bestandteil der deutschen Hochschulzulassungsgeschichte. Ursprünglich eingeführt, um Studienbewerber:innen mit mittleren oder schwächeren Abiturnoten eine faire Chance auf einen Studienplatz zu ermöglichen, galten sie jahrzehntelang als zweiter Weg ins Studium – parallel zur Noten- oder Eignungsauswahl. Besonders in stark nachgefragten Studiengängen wie Medizin oder Psychologie wirkten Wartesemester als strategisches Instrument der Studienplatzvergabe.
Mit der Abschaffung der eigenständigen Wartezeitquote im Jahr 2020 wurde ein deutlicher Richtungswechsel vollzogen: Wartesemester sind seither kein eigenständiger Zugangsweg mehr, sondern fungieren als ergänzendes Kriterium im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Dennoch behalten sie ihre Relevanz – sowohl als Bonusfaktor im Punktesystem als auch als zeitlicher Spielraum zur Orientierung, Qualifizierung oder Vorbereitung auf ein Wunschstudium.
Im größeren wissenschaftlichen und bildungspolitischen Kontext werfen Wartesemester wichtige Fragen auf: Welche Rolle spielt das Leistungsprinzip? Wie lässt sich Chancengleichheit mit Effizienz im Hochschulsystem verbinden? Und wie können alternative Auswahlmodelle gerechter gestaltet werden?
Die zukünftige Bedeutung von Wartesemestern wird davon abhängen, wie Hochschulen ihre Auswahlverfahren weiterentwickeln – und wie Bildungsbiografien jenseits von Abiturnoten anerkannt und bewertet werden. Klar ist: Auch wenn sie nicht mehr den gleichen Stellenwert wie früher haben, sind Wartesemester weiterhin Teil eines differenzierten Zugangsmodells, das individuelle Wege ins Studium eröffnet.
Weiterführende Links und Ressourcen
Wer sich intensiver mit dem Thema Wartesemester, Hochschulzulassung und Studienplatzvergabe beschäftigen möchte, findet in der folgenden Übersicht eine Auswahl an weiterführenden Quellen. Die hier verlinkten Ressourcen helfen bei der vertieften Auseinandersetzung mit rechtlichen, bildungspolitischen und individuellen Fragen rund um das Thema.
- Kultusminister Konferenz: Der umfassende Bildungsbericht enthält fundierte Informationen zu Hochschulzugang, Wartezeiten und ihrer Rolle im Bildungssystem.
- Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW): Das DZHW ist eine führende Forschungseinrichtung zum Hochschulsystem und bietet zahlreiche Studien zu Studienverläufen, Zulassungsverfahren und Wartezeiten.
- Hochschulrektorenkonferenz: Die HRK ist die zentrale Stimme der Hochschulen in Deutschland und informiert über rechtliche Rahmenbedingungen von Studienzulassung und Auswahlverfahren.