Alles über Studienkredite für's Fernstudium, steuerliche Absetzbarkeit sowie Stundung von Krediten.
Die Suche nach einem passenden Stipendium oder der richtigen Förderung wird nicht immer erfolgreich sein. Ein Studienkredit ist zwar keine Förderung im eigentlichen Sinne, aber entlastet dennoch finanziell während des Fernstudiums. Auch wenn Sie einen Kredit später zurückzahlen müssen, zahlt sich dieser für viele Studierende aus: Denn mit dem Studienabschluss an der SRH Fernhochschule ist meistens ein Karriereschub und damit ein besseres Einkommen verbunden. Und ob mit oder ohne Kredit: Ihr Fernstudium ist in jedem Fall steuerlich absetzbar.
Ihr Fernstudium ist steuerlich absetzbar
Die Kosten Ihres Fernstudiums an der SRH Fernhochschule können Sie steuerlich absetzen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie sich durch das Studium beruflich neu orientieren oder aber Ihr Wissen für den bisherigen Beruf vertiefen wollen. Selbstständige geben die Kosten als Betriebsausgaben an, Arbeitnehmer machen diese als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend. Am besten fragen Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Sie können folgende Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen:
- Studiengebühren
- Übernachtungen und Fahrten zu Prüfungen und Seminaren
- Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer
- Arbeitsmittel (z. B. PC, Büromaterial)
- Zinsen für Studienkredite
Studienkredite von Banken, Sparkassen und KfW
Zahlreiche Banken und Sparkassen bieten Studienkredite an. Dabei können Zinssätze, Vergabekriterien und Abwicklung sehr unterschiedlich sein. Hilfreich sind deshalb die Tests des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), die auf www.che.de heruntergeladen werden können.
Den Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie für Ihr Studium an der SRH Fernhochschule beantragen. Der zinsgünstige Bildungskredit in Höhe von maximal 7.200 Euro ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Er wird an Ihre individuelle Situation angepasst und in bis zu 24 monatlichen Raten von bis zu 300 Euro ausgezahlt. Die Voraussetzungen: Sie dürfen höchstens 36 Jahre als sein und studieren seit mindestens 2 Jahren in einem Bachelor-Studiengang. Weitere Infos sowie Beratungsstellen finden Sie auf www.bildungskredit.de.
Der Studienkredit der KfW fördert Sie dagegen ab dem ersten Fachsemester. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind. Es werden Voll- und Teilzeitstudiengänge gefördert. Auch der KfW-Studienkredit ist einkommens- und vermögensunabhängig und kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden.
Urlaubssemester oder Stundung von Studiengebühren
Auch wenn es während Ihres Studiums einmal finanziell eng werden sollte, können Sie auf die SRH Fernhochschule zählen: Es gibt die Möglichkeit, ein Urlaubssemester einzulegen oder die Stundung der Studiengebühren zu beantragen.
Während Ihres Studiums können Sie bis zu zwei Urlaubssemester beantragen. Hierfür ist ein wichtiger persönlicher Grund (Krankheit, finanzieller Engpass, Kindererziehung etc.) nötig. Während des Urlaubssemesters ruhen die Rechte und Pflichten aus Ihrem Studienvertrag, es fallen somit keine Studiengebühren an und das Semester wird nicht auf die Studienzeit angerechnet.
Bei unvorhersehbaren wichtigen Gründen, zum Beispiel einer langen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können die Monatsgebühren für sechs Monate gestundet werden. Für die Stundung von Studiengebühren stellen Sie einen Antrag bei der SRH Fernhochschule.
Haben Sie Fragen zur Studienfinanzierung?
Bei Fragen zur Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte an stipendium@mobile-university.de